Die thanatopraktische Behandlung Verstorbener erfordert die gewissenhafte Einhaltung ethischer Standesregeln. Die Thanatopraktiker bekennen sich daher zu nachfolgenden Grundprinzipien ihrer Tätigkeit:
- Pietät- und würdevoller Umgang mit dem Verstorbenen
- Ehrliche Achtung aller Rassen, Religionen und Glaubensrichtungen und den daraus
resultierenden Sitten und Gebräuchen
- Rücksicht und taktvolles Verhalten gegenüber den Hinterbliebenen
- Stillschweigen über alle vertraulichen Informationen
- Recht der Hinterbliebenen zur unbeeinflussten, freien Wahl des Bestatters Ihres Vertrauens
- Seriöse und kaufmännisch einwandfreie Arbeit
- Ständige Weiterbildung und Verbesserung ihrer thanatopraktischen Kenntnisse und
Fähigkeiten
Durch die Einhaltung der hier beschriebenen Standesregeln wird gewährleistet, dass die durch das Deutsche Institut für Thanatopraxie GmbH (DIT) ausgebildeten und von der Handwerkskammer Düsseldorf geprüften Thanatopraktiker nur im Sinne der Hinterbliebenen und unter Achtung der Würde des Verstorbenen handeln